Merkblatt Verwendung elektronisches Kassensystem

Datum 21.03.2020 14:31 | Thema: 

Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems

Grundsätzlich ist für jede Betriebseinnahme und und Betriebsausgabe mit nachvollziehbarer Bezeichnung einzeln aufzuzeichnen. Diese Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, Betriebsgröße und der Gewinnermittlungsart.

Eine gesetzliche Pflicht zum Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme ("Registrierkassenpflicht") existiert zwar nicht. Der Einsatz der Technik hat aber eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen und erleichtert die Erfüllung steuerlicher Aufzeichnungspflichten. Dieses Merkblatt soll helfen, Fehler beim Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme zu vermeiden.

Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems




Dieser Artikel stammt von Steuerberater Kohler & Partner in Herrenberg
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