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20.03.2020 22:29 ( 12943 x gelesen )

Bürokratieentlastungsgesetz III

Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer

Die vierteljährliche statt monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer war nicht im Referentenentwurf aber bereits im Eckpunktepapier für das Bürokratieentlastungsgesetz III vorgesehen, das das BMWi im Mai 2019 veröffentlicht hatte. Später wurde die Maßnahme im Regierungsentwurf hinzugefügt. Zugunsten der Gründer wird daher zeitlich befristet die Anwendung des § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG über einen neuen § 18 Abs. 2 Satz 6 ausgesetzt, wenn die im konkreten Fall zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 EUR nicht überschreitet. Hierzu ist in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen und in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend.

Gilt für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026

Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmern künftig nicht erhoben, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 EUR (statt derzeit 17.500 EUR) nicht überstiegen hat und 50.000 EUR (wie bisher) im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die Anhebung soll der seit der letzten Anpassung erfolgten allgemeinen Preisentwicklung Rechnung tragen.

Nach dem Referentenentwurf sollte die Regelung ab dem Tag nach Verkündung des Gesetzes gelten. Wäre das Gesetz so noch in diesem Jahr verkündet worden, hätte das die Folge gehabt, dass alle Unternehmer mit Vorjahresumsätzen zwischen 17.501 und 22.000 EUR plötzlich Kleinunternehmer gewesen wären, wenn ihr voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr 50.000 EUR nicht übersteigt. Wohl aus diesem Grund wurde das Datum des Inkraftretens dieser Regelung nun doch auf den 1.1.2020 gelegt.



20.03.2020 21:06 ( 12663 x gelesen )

Jahressteuergesetz 2019

Folgende Änderungen gibt es im Jahressteuergesetz 2019. Lesen Sie im Jahressteuergesetz die Details nach.

Änderungen bei der Einkommensteuer

  • Verschärfung bei Sachbezügen wieder enthalten
  • Job-Ticket
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
  • Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder
  • Fahrräder 1
  • Fahrräder 2
  • Berufskraftfahrer
  • Weiterbildungsleistungen
  • Mitarbeiterwohnung
  • Förderung alternativer Wohnformen nicht mehr enthalten
  • Steueridentifikationsnummer
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Geldbußen
  • Sonderausgaben
  • Gemeinschaftliche Tierhaltung
  • Crowdlending
  • Fondsetablierungskosten
  • Pflichtveranlagung bei Kapitaleinkünften



09.03.2020 12:18 ( 1697 x gelesen )

Mandanten-Information Ausgabe 03/2020

Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:

Lohnsteuer

  • Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privatem Pkw ist lohnsteuerpflichtig

Einkommensteuer

  • Steuerliche Behandlung von Tätigkeiten im Bereich Alten-/Kranken­pflege
  • Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Dienst­rädern
  • Schätzung der Einnahmen und Umsätze bei einem Imbiss
  • Keine Spekulations­steuer auf häusliches Arbeitszimmer
  • Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter
  • Doppelte Haushalts­führung von Ledigen bei Beteiligung an den Kosten eines Mehr­generationen­haus­haltes
  • Selbst bewohntes Haus verkauft - Keine Spekulations­steuer trotz Zwischen­ver­mietung



28.01.2020 15:57 ( 1794 x gelesen )

Mandanten-Information Ausgabe 02/2020

Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:

Einkommensteuer

  • Steuerliche Neuregelungen für Arbeitnehmer ab 2020
  • Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Aufwendungen der Erstausbildung sind keine Werbungskosten
  • Vorläufigkeitsvermerk nach Soli-Musterklage - Steuerzahler müssen keine Einsprüche mehr einlegen

Lohnsteuer

  • Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten von Arbeitnehmern ab 2020
  • Ab 2020 wesentliche Änderungen für Arbeitgeber durch das Bürokratieentlastungsgesetz III
  • Ausgabepflicht von Kassenbelegen kann bei Vorliegen von sachlichen Härten entfallen



28.01.2020 15:41 ( 2189 x gelesen )

Mandanten-Information Ausgabe 01/2020

Informieren Sie sich in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information über folgende Themen:

Einkommensteuer

  • Bitcoin-Gewinn ist steuerpflichtig
  • Bund und Länder einigen sich auf steuerliche Förderung von umweltfreundlichem Verhalten durch Klimaschutzprogramm

Umsatzsteuer

  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
  • Bürokratieentlastungsgesetz III: Erleichterungen für Unternehmensgründer bei Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Für Kleinunternehmer ab 1. Januar 2020 Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze
  • Für Kleinunternehmer: Ab 1. Januar 2020 wird die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben
  • Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für eine von einem gemeinnützigen Verein betriebene Kfz-Werkstatt
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen



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