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Rechengrößen in der Sozialversicherung 2020
21.03.2020 18:51 ( 2629 x gelesen )

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2020

Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Rechengrößen für 2020 in der Sozialversicherung. Alle weiteren Sozialversicherungswerte wie Beitragszuschüsse, Grundlagen für die freiwillige Kranken- und Rentenversicherung sowie Höchst- und Mindestbeiträge finden Sie im Dokument Sozialversicherungswerte 2020 - Beitrags- und Versicherungsrecht des Haufe-Verlags.

Bezugsgrößen 2020

im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gilt für die neuen Bundesländer stets die Bezugsgröße West.

Bezugsgröße Jahresbetrag Monatsbetrag
West 38.220,00 Euro 3.185,00 Euro
Ost 36.120,00 Euro 3.010,00 Euro

Versicherungspflichtgrenze 2020

Kranken- und Pflegeversicherung Jahresbetrag
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 6 SGB V)
62.550,00 Euro
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V)
56.250,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Sozialversicherung Jahresbetrag Monatsbetrag
Kranken- und Pflegeversicherung 56.250,00 Euro 4.687,50 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) 82.800,00 Euro 6.900,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost) 77.400,00 Euro 6.450,00 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung (West) 101.400,00 Euro 8.450,00 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung (Ost) 94.800,00 Euro 7.900,00 Euro

Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherung

gesetzliche Sozialversicherung Beitragssatz
Rentenversicherung (allgemein) 18,6 %
knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 2,4 %
Krankenversicherung, allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag
Krankenversicherung, ermäßigter Beitragssatz 14,0 % + Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 3,05 %
Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung 0,25 %

Verdienstgrenzen "Mini"-Beschäftigung

Verdienstgrenzen pro Monat Monatsbetrag
Geringfügigkeitsgrenze (Mini-Job) bis 450,00 Euro
Geringverdienergrenze (Auszubildende)
(Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag)
bis 325,00 Euro

Übergangsbereich (Midi-Job)

450,01 - 1.300 Euro


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