Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch Speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Mehr Infos

Slogan
blockHeaderEditIcon

Dem Finanzamt nur das geben, was notwendig ist.

Adresse
blockHeaderEditIcon

Horst Kohler & Partner
Steuerberater

Hindenburgstr. 32

71083 Herrenberg

Hauptmenue
blockHeaderEditIcon
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen
24.06.2020 23:11 ( 3458 x gelesen )

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen

Mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket soll die Konjunktur gestärkt und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesselt werden. Zusätzlich sollen mit einem Zukunftspaket Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien gefördert werden.

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt dabei die steuerlichen Maßnahmen aus dem Paket, die sehr schnell greifen sollen. Folgende steuerliche Maßnahmen sind enthalten:

UStG: Senkung der Mehrwertsteuer

Eine zentrale aber überraschende Maßnahme des Pakets ist eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Damit soll der Binnenkonsum gestärkt werden. Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden (§§ 12 Abs. 1, 28 Abs 1 u. 2 UStG). Hinweis: Der Bundesrat hat am 5.6.2020 dem (ersten) Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, wonach für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz gilt.

Viele umsatzsteuerliche Detailfragen wie bspw. Fragen zu den Dauerrechnungen, Anzahlungen und Gutscheinen sind in diesem Zusammenhang ungeklärt. Daher finden Sie hier Hinweise und Tipps zu den Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020.

Alle steuerlichen Maßnahmen im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz finden Sie im PDF: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen.pdf


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
meistgelesene_Artikel
blockHeaderEditIcon
Suche-Block
blockHeaderEditIcon

Suche

Geben Sie mindestens 3 Buchstaben ein.


Steuerberater-Kammer
blockHeaderEditIcon

Mehr als Du denkst: alle Infos zu steuerberatenden Berufen

Ihr Steuerberater - unabhängig, zuverlässig, vorausschauend.

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*