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Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
20.03.2020 23:28 ( 8253 x gelesen )

Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, gilt vorbehaltlich der Regelung des § 3 Nummer 37 EStG für die Bewertung dieses zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils Folgendes:

Lesen Sie die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder​.


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